Immobilien Immig
Tel.: 06 71 - 7 66 63
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rechtliche Hinweise
des Maklerbüros Immobilien Immig
Am Hintzenböhl 46, 55545 Bad Kreuznach,
Tel.: 0160 - 2 70 60 43, Fax: 06 71 – 7 14 34 (während üblicher Geschäftszeiten), E-Mail: ImmigB@t-online.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vorbemerkungen
Das oben genannte Maklerbüro Immobilien Immig, nachfolgend “Makler“ genannt übt Maklertätigkeiten gegen Entgelt aus.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrag gemeint.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl ein Auftraggeber, der Verkäufer eines Objektes / einer Immobilie als auch der Käufer oder Kaufinteressent sein sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird.
3. Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- / Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung und / oder in Kenntnis eines Aufwendungsersatzes zustande. Die Schriftform ist daher nicht zwingend erforderlich.
Der Maklervertrag kann somit auch rechtswirksam dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.
Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich.
Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer, soweit nicht anders vereinbart.
4. Vertragslaufzeit
Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere drei Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
Für die Vermittlung von Wohnraum hat der Vertrag eine Laufzeit von drei Monaten, wenn nicht abweichend Vereinbart, und verlängert sich ebenfalls jeweils automatisch um drei Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler, Firmen oder sonstige Personen mit Vermittlungs- und / oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
5. Informationsgrundlagen und Haftungsbeschränkung
Unsere Vermittlungs- und / oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns vom Kunden, von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen in schriftlicher oder mündlicher Form. Hierfür wird keinerlei Gewähr und keinerlei Haftung durch den Makler / durch uns übernommen.
Eine Überprüfung der Angaben, Auskünfte und Informationen durch den Makler / durch uns ist nicht erfolgt. Es ist daher Aufgabe unseres Kunden die Angaben, Auskünfte und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität zu prüfen.
Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzlichen Verhalten begrenzt.
Irrtum und / oder Zwischenverkauf, - verpachtung oder -vermietung bleiben vorbehalten.
6. Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde / der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Kunden / dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde / der Auftraggeber verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.
7. Doppeltätigkeit des Maklers
Derr Makler ist berechtigt, auch für die andere Partei, z. B. dem Käufer, provisionspflichtig tätig zu werden. Die Neutralität zu beiden Auftraggebern / Parteien wird durch den Makler gewährleistet.
8. Ersatzgeschäft
Kommt durch die Vermittlungs- und / oder Nachweistätigkeit des Maklers statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch und / oder den Aufwandsersatz nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
9. Vorkenntnis
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Werktagen, schriftlich mitzuteilen.
10. Verbot der Informationsweitergabe
Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt- / vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und / oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den / die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und / oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.
Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision und des Aufwendungsersatzes.
11. Provisionsanspruch, Aufwendungsersatz
Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit beruht. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag über ein anderes, ebenfalls dem Kunden gehörenden Objekt zustande kommt, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Auftraggeber, mit dem Kunden oder die Benennung des Vertragspartners ermöglicht hat.
Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Sitz des Maklerbüros, somit dem Bundesland Rheinland-Pfalz und der dort üblichen Provision, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart wurde.
Aufwendungen (z. B. Reisekosten, Telefongebühren, Kosten für Exposé, Versandkosten (Porto), Kopierkosten, Kosten für Anzeigenschaltung und Inserierung, Werbetafeln, Gebühren für z. B. Grundbuchauszug) sind dem Makler zu erstatten, soweit diese in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
12. Provisionsanspruch / Aufwendungsersatz bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch und der Aufwendungsersatz des Maklers entfallen nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
13. Rückfrageklausel
Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber schriftlich den Makler unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll dem Makler die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
14. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Makler verjähren nach drei Jahren. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.
15. Erfüllungsort / Gerichtstand
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers (hier: Bad Kreuznach). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Ergänzend zur oben aufgeführten AGB unter anderem für den Bereich Wertermittlung / Wertschätzung
1. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung / Wertschätzung / Preisfindung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung als Richtwert für die Immobilie durch uns erstellt werden.
b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung / Wertschätzung / Preisfindung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem / nach meinem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns / mir und dem Nutzer zustande, der im folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Ablehnung muss dem Nutzer / dem Antragsteller / dem Kunden weder schriftlich noch mündliche noch in sonstiger Weise mitgeteilt werden.
2. Gegenstand des Vertragsverhältnisses
a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung mit einem Richtwert und übermitteln diese an den Nutzer.
a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir möglicherweise den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.
3. Pflichten des Nutzers
a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.
4. Haftung
a) Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
b) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
c) Wir/ Ich haften / hafte für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.
d) Der Nutzer stellt uns / mich von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Richtwert, Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns / durch mich erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
e) Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns / von mir selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.
Bad Kreuznach, den 09.02.2024